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Wir möchten unseren Kunden inspirierenden Musikunterricht bieten und eine Betreuung, mit der Sie zufrieden sind. Hier sammeln wir Fragen, die uns häufig gestellt werden: Welche Kündigungsfristen habe ich einzuhalten? Die Kündigungsfrist unserer unbefristeten Verträge beträgt 3 Monate vor Beginn des nächsten Schulhalbjahres: spätestens zum 1. Juni für die Kündigung ab 1. September, spätestens zum 1. November für die Kündigung ab 1. Februar. Es gibt eine Probezeit von einem Monat ab der 1. gehaltenen Stunde. Nach dieser Probezeit gelten die aktuellen Kündigungsfristen. Kündigungen müssen schriftlich erklärt und an die Büroadresse der Neuen Musikschule Berlin gerichtet werden. Wann findet der Unterricht statt? Die Neue Musikschule Berlin erteilt dem Schüler wöchentlich Unterricht. Der Unterricht findet ganzjährig statt. Ausgenommen sind die Schulferienzeiten und gesetzlichen Feiertage. Warum muss ich auch in den Ferien zahlen? Unsere Unterrichtsgebühren sind so berechnet, dass eine gleichhohes Monatsentgeld fällig wird. Das vereinfacht die Zahlung und Einrichtung von Daueraufträgen. Der gesamte Jahresbeitrag wurde deshalb durch 12 Monate geteilt. Warum liegt der Kündigungstermin nach den Schulferien? Sicher es findet kein Unterricht mehr statt. Da unsere Unterrichtsgebühren aber auf 12 Monate verteilt wurden, muss auch 12 Monate gezahlt werden. Die Kündigungsmöglichkeiten schließen daher die Ferien ein. Kann ich den Unterricht absagen, wenn ich einen anderen Termin habe? Seitens des Schülers versäumter Unterricht kann nicht nachgeholt oder erstattet werden, da sich unsere Lehrer den vereinbarten Termin frei gehalten haben (Ausnahme: 10er Karten). Im Falle eines Unterrichtsausfalles durch die Musikschule wird der nicht erteilte Unterricht nachgeholt. Datenschutzerklärung |